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   VGH Hessen, 29.05.1968 - R II 3/66   

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https://dejure.org/1968,15420
VGH Hessen, 29.05.1968 - R II 3/66 (https://dejure.org/1968,15420)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.05.1968 - R II 3/66 (https://dejure.org/1968,15420)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Mai 1968 - R II 3/66 (https://dejure.org/1968,15420)
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Wird zitiert von ...

  • StGH Hessen, 15.07.1970 - P.St. 548

    Grundrechtsklage; Grundrechtsfähigkeit; Gesetzlicher Richter; Antragsbefugnis;

    Der Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Mai 1968 - R II 3/66 - wird für kraftlos erklärt; die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Auf Antrag des ... in ..., der Inhaber des "..., ..." ist, erklärte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem Normenkontrollverfahren nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) durch Beschluß vom 29. Mai 1968 - R II 3/66 - die "Ordnung" für ungültig.

    der Staatsgerichtshof möge den Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Mai 1968 - R II 3/66 - in dem Normenkontrollverfahren des ..., ..., gegen das Land Hessen wegen Nachprüfung der Rechtswirksamkeit des Erlasses des Hessischen Kultusministers vom 15. März 1966 (A. Bl. S. 332) für kraftlos erklären.

    unter Aufhebung des Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Mai 1968 - R II 3/66 - festzustellen, daß der Erlaß des Hessischen Kultusministers "Ordnung für die Zulassung zu den höheren Semestern; Prüfungen, Zuerkennung der Hochschulreife an Absolventen an Ingenieurschulen" vom 15. März 1966 (A. Bl. S. 332) mit der Verfassung des Landes Hessen vereinbar ist.

    2) Der Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Mai 1968 - R II 3/66 - in dem Normenkontrollverfahren des ..., ..., Antragstellers, gegen das Land Hessen, ... Antragsgegner, wegen Nachprüfung der Rechtswirksamkeit des Erlasses des Hessischen Kultusministers vom 15. März 1966 (A. Bl. S. 332) wird für kraftlos erklärt.

    Der Staatsgerichtshof hat sowohl über den vom Lande Hessen gestellten Antrag wegen Verletzung von Grundrechten durch den Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Mai 1968 - R II 3/66 - als auch über den von der Hessischen Landesregierung gestellten Antrag auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Erlasses des Hessischen Kultusministers "Ordnung für die Zulassung zu den höheren Semestern; Prüfungen, Zuerkennung der Hochschulreife an Absolventen an Ingenieurschulen" vom 15. März 1966 zu befinden.

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